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EU AI Act betrifft weit mehr deutsche Unternehmen als angenommen
Der EU AI Act gilt längst nicht nur für Entwickler künstlicher Intelligenz: Auch Unternehmen, die Standardsoftware mit integrierten KI-Funktionen <i%gt;nutzen</i%gt;, können unter die strengen Vorschriften für Hochrisiko-Systeme fallen. Fehlende Standards, unklare Behördenzuständigkeiten und verschobene Fristen sorgen für erhebliche Unsicherheit. Rechtsexpertin Erena Langley erklärt, worauf Firmen jetzt achten müssen.