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NIS-2 gilt für vernetzte Industrieanlagen ohne Übergangsfrist
NIS-2 ist seit Dezember 2025 in Kraft und betrifft statt bisher 4.500 nun rund 29.500 Einrichtungen in Deutschland, darunter auch Hersteller vernetzter Maschinen und Anlagen. Wer als Maschinenbauer seine Kunden nicht bei der Compliance unterstützen kann, riskiert sie zu verlieren. Denn Melde- und Risikomanagementpflichten gelten für alle vernetzten Komponenten.